Was ist Protected Shops und wie lässt sich ein Webshop rechtlich damit absichern?

Vor allem diejenigen, die einen Webshop gründen möchten, sich aber nicht genau mit der juristischen Lage auskennen, ist das Outsourcen der Rechtstexte besonders wichtig. Während eine offizielle, anwaltliche Beratung vergleichsweise preisintensiv ist, lässt sich mit dem Internetangebot Protected Shops effektiv Geld sparen. Das Unternehmen stellt online Rechtstexte und Allgemeine Geschäftsbedingungen bereit, welche regelmäßig anhand der aktuellen Rechtslage erneuert werden können. Für eine relativ geringe Monatsgebühr kann der Onlinehandel zudem eine Haftungsgarantie hinzubuchen. Auf diese Weise sind die Unternehmer im E-Commerce vor drohenden Abmahnungen komplett geschützt und können sich voll und ganz auf ihr Geschäft konzentrieren. Abgesichert können alle Formen von Onlineshops unabhängig von ihrem System (z.B: WooCommerce, Plentymarkets, Shopware, Magento, Prestashop usw.), aber auch jeder Marketplace wie Amazon, ebay, Rakuten usw.

So funktioniert das Konzept von Protected Shops im E-Commerce

Die Erstellung der AGBs, Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutzerklärung durch Protected Shops basiert auf einem Fragebogen, welcher der Onlinehandel ausfüllen muss. Dieser Vorgang nimmt etwa 15 Minuten in Anspruch. Nachdem die Anmeldung erfolgt ist, können sich die Besitzer des Webshops die passenden Texte herunterladen – diese werden direkt zum Konzept des jeweiligen Ladens angezeigt bzw. erstellt. Dabei spielt es generell keine Rolle, ob der Vertrieb über einen eigenen Onlineshop oder über Plattformen wie Amazon oder Ebay vonstatten geht. Die zu 100 Prozent korrekten Rechtstexte sichern egal welches Unternehmen im E-Commerce rechtlich ab. Sobald eine Gesetzesänderung im Parlament beschlossen wird, reagiert Protected Shops zudem mit einem Update auf die neuesten juristischen Entwicklungen. Aktuell sind mehr als 9.000 Mitglieder bei dem Anbieter angemeldet und schützen hier rechtlich ihren Onlineshop ab. Abseits der AGB – Was wird noch gesichert?

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Protected Shops und DSGVO

Eine wichtige Veränderung auf europäischer Ebene für den Onlinehandel ist die DSGVO, also die Datenschutzgrundverordnung des EU-Parlaments, bzw. die E-Privacy-Verordnung. Nach diesem Gesetz von Mai 2018 muss der Webshop sicherstellen, dass persönliche Daten der Kunden möglichst gut geschützt und nicht zwingend notwendige Informationen nicht gespeichert werden. Hierfür muss also zum einen die technische Grundlage vorhanden sein. Gleichzeitig ist der Nutzer darauf hinzuweisen, dass bspw. Cookies zur verbesserten Verwendung der Seite gesammelt werden. Um die Datenschutzerklärung abmahnfrei zu verfassen, empfiehlt sich die Rücksprache mit Protected Shops. Die Software wurde genau so programmiert, dass sie angepasst an die individuellen Ziele des Unternehmens exakt den richtigen Rechtstext herausfindet. Dies gilt im Übrigen auch für andere wichtige Belehrungen, z. B. im Bereich der Batterieverordnung, bei den Bezahlungsarten und den Versandkosten.

Protected Shops Vorteil für Onlinehändler

Auf professionellem Level sind solche Hinweise Pflicht und können bei Fehlen rechtlich beanstandet werden. Was der große Vorteil an Protected Shops für E-Commerce ist: Die Software ist denkbar flexibel und lässt sich an alle wichtigen Schnittstellen ankoppeln. Alle Texte werden in verschiedenen Formaten angeboten, so dass Sie sich individuell auf jeder am Markt zur Verfügung stehenden Shopseite einbinden lassen. Bspw. ist es damit auch möglich, die Informationen im Anhang oder am Ende einer E-Mail an den Kunden anzufügen. Rechtssicherheit entsteht nicht nur aufgrund der anwaltlich geprüften Texte, sondern auch per Garantie durch Protected Shops. Sollte es doch zu einer Abmahnung kommen, übernimmt der Anbieter die Kosten für ein eventuelles Gerichtsverfahren und der Kunde braucht sich somit über die juristische Seite kaum Sorgen machen. Das Angebot gilt im Übrigen nicht nur auf der rechtlichen Grundlage der BRD, sondern auch für Österreich, die Schweiz, Frankreich und das Vereinte Königreich.