Amazon Webinar zu COVID-19 Maßnahmen

Am 03.04.2020 hat der Amazon Seller-Service ein Webinar veranstaltet, das sich um die Maßnahmen rund um Corona / COVID-19 dreht. Es wurden neben bereits bekannten Informationen zu den Beschränkungen von Produktanlieferungen auf wenige Kategorien auch weitere Tipps und Hinweise gegeben, wie Amazon auf diese weltweite Krise reagiert und worauf Seller und Vendoren achten sollten.

Das Amazon Webinar zu den COVID-19-Maßnahmen könnt ihr euch als Aufzeichnung in voller länger hier noch einmal ansehen:

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Amazon COVID-19 Webinar als Podcast anhören

Wir haben euch das Ganze auch noch einmal als Audio-Stream in unserem merchantday Podcast aufbereitet und zur Verfügung gestellt:

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Zusammenfassung des Amazon COVID-19 Webinars

Wer statt der Video- oder Audio-Aufzeichnung lieber lesen möchte, für den haben wir das Amazon-Webinar noch einmal schriftlich in den wesentlichen Punkten zusammengefasst.

Häufige COVID-19-Probleme bei Amazon-Händlern

Laut dem Feedback von vielen Sellern kommt es derzeit bedingt wegen Corona / COVID-19 zu Problemen, welche die Leistungen des Verkäuferkontos negativ beeinflussen. Amazon nennt hier folgende Hauptgründe:

  • Die eigenen Mitarbeiter sind krank.
  • Die Waren sind nicht verfügbar (nicht auf Lager).
  • Der Transportdienstleister hat Probleme mit der Auslieferung von Bestellungen.

Amazon COVID-19 Maßnahmen als Hilfe für Onlinehändler

Amazon ist sich der Situation rund um die Einschränkungen, welche COVID-19 mit sich bringt, absolut bewusst. Viele Händler haben derzeit Probleme, ihre Produkte zu verkaufen, anliefern zu lassen oder den strengen Kontorichtlinien gerecht zu werden. Um allen Sellern ein wenig zu helfen, hat Amazon folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Die Lagergebühren in den USA und Europa werden temporär erlassen.
  2. Die Verkäuferleistung (z.B. Rate verspäteter Lieferungen, Stornorate vor Erfüllung) wird nicht so streng bewertet wie üblich.
  3. Der Verkäuferservice kann und sollte proaktiv kontaktiert werden, wenn es zu mangelnder Leistung seitens Händlers kommt. Amazon wird das dann manuell einbeziehen.

Warum ist die Einlieferung an Amazon Logistikzentren eingeschränkt?

Viele Händler haben derzeit das Problem, dass sie ihre Warenbestände in den Amazon Warenlagern nicht mehr auffüllen können. Der Grund: Amazon hat die Einlieferung auf sehr wenige Kategorien und nur stark nachgefragte Produkte beschränkt.

Hinweise von Amazon zu den FBA-Begrenzungen

  • Der Versand durch Amazon ist auch deswegen stark eingeschränkt, weil derzeit strengere Hygiene-Maßnahmen in den Logistikzentren herrschen. Es kommt daher zu einer langsameren Abarbeitung der Bestellungen.
  • Die Kategorien für Einlagerungen werden derzeit wieder sukzessive erweitert. Besonders Produkte mit einer hohen Nachfrage und die generelle Kapazität in den Logistikzentren spielen dabei eine große Rolle.
  • Die Einlieferungsbeschränkungen gelten für Seller und Vendoren gleichermaßen.
  • Verkäufer sollten auf keinen Fall die Zuordnung ihrer Produkte in falschen Kategorien ändern, damit sie eingeliefert werden können. Dies kann zur Sperrung des Kontos führen.
  • Wenn Produkte zwar in einer einlieferungsfähigen Kategorie einsortiert sind, aber dennoch nicht für FBA angeliefert werden können, dann ist der Grund dafür häufig die geringere Nachfrage des Produkts, wodurch es nicht priorisiert wird.

 

Amazon-Webinar-Tipps zu den Anpassungsmöglichkeiten beim Eigenversand

Ein wesentlicher Tipp aus dem Amazon Webinar war die Empfehlung zum temporären Eigenversand, um damit die FBA-Begrenzungen zu überbrücken und die Produkte generell zum Verkauf auf Amazon anbieten zu können. Folgende Hinweise wurden dazu im Webinar genannt:

  • Wichtig ist die Angabe einer korrekten und aktuellen Versand-Tracking-Nummer, damit die Amazon-Kunden nach einer Bestellung wie gewohnt die Zustellung einsehen können.
  • Die Lieferzeiten sollten geprüft und von den Sellern ggfs. neu eingestellt werden.
  • Die Standardeinstellung für Warenrücksendung sollten Seller ebenfalls prüfen.
  • Wichtig ist auch die Einhaltung der Drop-Shipping-Richtlinien (z.B. Packzettel, Rechnungen und Außenverpackungen).
  • Seller sollten die Urlaubsfunktion nutzen, wenn aufgrund der COVID-19-Situation die Bearbeitung von Bestellungen nicht oder nur verzögert möglich sind.
  • Falls Bestellungen gar nicht bedient werden können, dann sollten die Verkäufer diese richtig stornieren und die Kunden darüber informieren.

 

Amazon-Webinar-Hinweise für Prime by Merchant

Sollten Seller am Programm „Prime by Merchant“ teilnehmen, dann empfiehlt Amazon folgendes:

  • Seller sollten regelmäßig und fortwährend mit ihrem Versanddienstleister sprechen, ob die Lieferzeiten sich ggfs. verzögern können.
  • Prime sollte ggfs. deaktiviert werden, falls das Fulfillment nicht wie üblich möglich ist.
  • Grenzwerte für Prime-Bestellungen sollten situativ und tagesaktuell neu festgelegt werden.
  • Im Fall von Einschränkungen sollten Seller für bestimmte ASINs die Prime-Versandvorlage anpassen, bzw. entfernen.

 

COVID-19-Tipps der DIHK für Onlinehändler

Mit im Amazon-Webinar zugeschalten war eine Mitarbeiterin der Deutschen Industrie und Handelskammer (DIHK), welche neben den Amazon-spezifischen Hinweisen auch noch einige allgemeine Tipps für Unternehmer gab, welche durch Corona / COVID-19 wirtschaftlich betroffen sind. Die IHK stellt derzeit bei vielen kleineren und mittleren Unternehmen einen starken Rückgang der Liquidität fest und verwies hier zur Rettung auf den „Corona Schutzschild“, bzw. den Wirtschaftsstabilitätsfond. Das KfW-Programm ist allerdings derzeit noch schwierig umzusetzen, weil viele Geschäftsbanken sich teils stark weigern Kredite aufzustocken. Laut der DIHK sind Sparkassen dabei aktuell wesentlich flexibler als andere Banken.

Wirtschaftliche COVID-19 Maßnahmen für Unternehmer

  • Steuerliche Hilfsmaßnahmen wie bspw. das Aussetzen der Steuervorauszahlung oder eine Stundung der Steuerzahlungen können derzeit genutzt werden.
  • Es stehen 50 Mrd. EUR Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen zur schnellen Auszahlung zur Verfügung.
  • Es können 9.000 bis 15.000 EUR Zuschuss für Betriebskosten abhängig von Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitkräfte) ausgezahlt werden.
  • Für die Inanspruchnahme der Soforthilfe braucht man eine vernünftige Liquiditätsrechnung. Es wird später stichprobenartig geprüft, ob wirklich ein Liquiditätsengpass vorhanden war.
  • Eine weitere Möglichkeit ist das Kurzarbeitergeld, welches rückwirkend ab 01.03.2020 in Anspruch genommen werden kann.
  • Die IHK-Hotlines sind auch am Wochenende geschaltet, um Hilfestellungen für Unternehmen geben zu können.

 

Antworten auf Fragen zu COVID-19-Maßnahmen von Amazon

Am Ende des Webinars beantwortete der Amazon-Seller-Service noch einige Fragen, welche zuvor von Marketplace Händlern gestellt wurden. Hier ein kleiner Auszug der gestellten Fragen rund um COVID-19:

Welche Produkte kann ich an ein Amazon Logistikzentrum senden?

Die Liste der einlieferungsfähigen Produktkategorien wird über die SellerCentral regelmäßig ab sofort wieder erweitert und sollte dort auch von jedem Seller täglich geprüft werden. Wichtig dabei ist vor allem die Nachfrage des Artikels und die Kapazitäten der Amazon-Lager.

Gibt es eine Beschränkung von Produkten mit einem Gewicht von über 15 kg?

Ja, da für solch schweren Produkte mehr als 2 Personen für das Handling in den Logistikzentren notwendig sind. Dies gilt aktuell für die USA und Europa.

Ist ein EU-weiter Versand (PAN-EU) trotz Corona / COVID-19 derzeit noch möglich?

Ja, ein europaweiter Versand findet grundsätzlich noch statt.

Ist jetzt überhaupt eine gute Zeit, um sich für FBA als Verkäufer zu registrieren?

Grundsätzlich kann man sich nach wie vor für FBA anmelden. Händler sollten allerdings die einlieferungsfähigen Kategorien beachten.

Was passiert mit Produkten, die bereits in einem Amazon Warenlager eingeliefert wurden, aber nicht zu den bevorzugten Kategorien gehören?

Sollten Produkte vor der Corona-Krise an ein Logistikzentrum geschickt worden sein, so können sie normal weiterverkauft werden, solange noch Warenbestand vorhanden ist. Dies ist unabhängig von den aktuell geltenden FBA-Begrenzungen möglich.

Was geschieht mit Remissionsaufträgen und Langzeitlagergebühren?

Remissionsaufträge können derzeit ohne Einschränkungen bearbeitet werden. Lagergebühren werden derzeit für alle Produkte in allen Kategorien ausgesetzt.

Was passiert, wenn meine Verkäuferleistung wegen COVID-19 schlechter ist?

Hierfür sollten sich Seller immer direkt an den Support wenden und den Umstand erläutern. Amazon bewertet jeden Fall einzeln und lockert dann ggfs. die Richtlinien der Verkäuferleistung in Bezug auf die Rate an Bestellmengen und verspätete Lieferungen.

Ist ein EU-Export von medizinischer Schutzausrüstung verboten?

Ja, Händler brauchen aktuell eine explizite Genehmigung, um Produkte wie bspw. Atemschutzmasken verkaufen zu können.

Warum können derzeit keine Deals eingestellt werden?

Bis 05.04. sind keine Deals möglich, weil nicht garantiert ist, dass diese wegen COVID-19 auch umsetzbar sind.

Fazit zum Amazon Webinar und den COVID-19-Maßnahmen

Auch wenn im Webinar keine bahnbrechenden Neuigkeiten angekündigt wurden, so sind die Tipps und Hinweise dennoch sehr gut aufgearbeitet worden. Jeder Seller und Vendor sollte sich gerade in der aktuellen Lage diese ca. 60 Minuten Zeit nehmen und sich das Webinar von Amazon einmal anschauen oder anhören.

Autor

  • Ronny Marx

    Ronny beschäftigt sich seit einigen Jahren intensiv mit dem Thema Suchmaschinenoptimierung, ist regelmäßig auf Konferenzen als Speaker unterwegs und bloggt gerne über seine Kernkompetenz SEO.

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